Entscheider mit Nachholbedarf in Sachen Internet
27. Juli 2010 | active value

Quelle: Deutsche Telekom AG
Was manche Entscheider in Sachen Internet absondern, ist bemerkenswert.
Rene Obermann, oberster Telekomer, möchte mehr Geld von den Anbietern datenintensiver Internet-Dienste wie Youtube. Die sogenannte Netzneutralität, also die gleiche Behandlung von Inhalten bei der Netz-Durchleitung unabhängig von Art oder Anbieter, steht als Grundsatz auch im Koalisationsvertrag der Regierungsparteien. Wie viel solche Verträge wert sind, sei dahingestellt. Er schielt dabei neidvoll auf die Mobilfunkanbieter, die Datentarife fürs mobile Internet nach unterschiedlichen Geschwindigkeiten zu staffeln. Vodafone hat bereits Anfang des Jahres einen Tarif für eine höhere Bandbreite eingeführt. Bei der Telekom ist dazu noch keine Entscheidung gefallen, aber die Meinung dazu ist ja nun öffentlich.
Wieder einmal die Killerspiele
Bayerns Justizministerin Merk hat sich über Verantwortlichkeiten für die Fälle sexuellen Missbrauchs in einem Ferienlager auf Ameland Gedanken gemacht: Zum einen den freien Zugriff auf Pornografie im Internet, was man nachvollziehen kann, zum anderen Killerspiele, was doch sehr nach eingefahrenen Gedankenmustern spricht.
Internetauftritte sind Rundfunk
Wer sich wieder einmal einen Clinch liefert sind die Fernsehanstalten und der Printjournalismus. In den Ring traten für das jeweilige Lager die Schwergewichtler ARD und “Frankfurter Allgemeiner Zeitung”.
Der “FAZ”-Kommentator Michael Hanfeld streitet er sich oft und gerne mit Intendanten. Gut informiert und sicher in den Details, kritisierte er diesmal den massiven Ausbau der Sender-Internetauftritte, überreichlich finanziert durch die Gebühren der Steuerzahler, warf er den Öffentlich-Rechtlichen “Staatsjournalismus” vor, sah sogar die freie Presse in Gefahr. Der ARD-Chef reagierte – mit einem wütenden offenen Brief an einen “FAZ”-Herausgeber Schirrmacher. Der Kampfprobte gab sich, wie zu erwarten, wenig beeindruckt und antwortete prompt. Wie das Scharmützel ausgeht, bleibt abzuwarten.
Abstruse Auffassung über Online-Angebote
Auslöser des ganzen ist ein Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier. Papier hatte im Auftrag der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD die öffentlich-rechtlichen Online-Auftritte untersucht – und den Anstalten einen Freibrief für ihre Internetaktivitäten erteilt. Er verstieg sich dabei zur wenig nachvollziehbaren Auffassung, journalistische Online-Angebote seien, auch wenn sie von Zeitungen stammen, grundsätzlich als Rundfunk einzuordnen. Diese von der ARD verbreitete Rechtsauffassung würde bedeuten, dass Zeitungen für ihre Online-Angebote Rundfunklizenzen beantragen müssten. Was uns interessiert: Über welchen Radiosender hört Herr Papier seine Internetsendung?
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