Google verlängert Einspruchsfrist für Street View
19. August 2010 | active value
Datenschützer und Politiker sind populistisch auf die teils heftige Kritik von Googles Street View aufgesprungen und jetzt verlängert sich die Einspruchsfrist gegen Abbildung von Hausfassaden von vier auf acht Wochen. Trotzdem bleibt es bei der Einführung des Dienstes für Ende dieses Jahres.
Einspruch gilt weiterhin
Auch nach der Einführung von Street View gibt es das Recht auf Einspruch, um Bildteile unkenntlich zu machen. Dabei werden Daten, die Google mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken in Street View übermittelt werden, sicher verwahrt und nicht anderweitig genutzt.
Klärungbedarf wird es weiter geben
Nach der Bearbeitung werden die Daten gespeichert, um die ordnungsgemäße Bearbeitung zu dokumentieren. Trotzdem werden immer wieder Fragen auftauchen, die einer Klärung bedürfen: Wie wird beispielsweise verfahren, wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Bewohner auf Pixelung besteht, ein anderer die Fassade gerne präsentiert sehen will?

9. September 2010
irgendwie schon verständich dass google da nicht jeden anschreiben kann der da in der straße wohnt, auch wenn es datenschutzmäßig sinnvoll wäre. naja ich hoffe dass die frist demnächst unbeschränkt verlängert wird. das wäre auf jeden fall ein deutliches zeichen von google sich an das eigens auferlegte firmenmotto “dont be evil” zu halten.
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